Ein Teil der Schulgemeinschaft werden
Jeden Morgen kommen rund 900 Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder an die DSSH. Aber Kinder, die in den Unterricht oder in ihre Kitagruppen gehen, sind nur ein Teil der besonderen Erfahrung an der Schule. Unsere enge Partnerschaft mit Familien, die Gemeinschaft, die zu Engagement einlädt, und das Vertrauen zueinander macht die Schule zu dem was sie ist – ein Bildungsort des Miteinanders und des Willkommenseins.
Vom ersten Kontakt über den ersten Besuch bis hin zum ersten Tag im Klassenzimmer oder in der Kitagruppe – wir begleiten Sie bei jedem einzelnen Schritt und setzen uns stark für eine erfolgreiche Schullaufbahn der Kinder und Jugendlichen ein. Die Prozesse gestalten wir dabei so reibungslos wie möglich.
Besuchen Sie uns am Standort Hongqiao und erhalten Sie einen umfangreichen Einblick in unser pädagogisches Wirken und unsere Angebote. Bei einem Schulrundgang sehen Sie, in welcher lernfördernden und persönlichen Umgebung Ihre Kinder Neues erlernen, ihre Fähigkeiten fördern und Talente neu entdecken. Dabei sprechen Sie mit unseren Kita-, Grundschul- oder Sekundarstufenleitungen, die bei allen pädagogischen Themen beratend zur Seite stehen. Unsere Kita- und Schülerverwaltung betreut Sie intensiv bei allen Fragen rund um den Anmeldeprozess.
Die ersten Schritte
Aufgenommen werden können grundsätzlich Kinder mit deutscher oder Kinder mit anderer als der chinesischen Staatsangehörigkeit, die sich aufgrund der Berufstätigkeit von mindestens einem Elternteil in China aufhalten. Der Aufenthaltsstatus muss nach Schuleintritt durch Vorlage einer Aufenthaltsgenehmigung nachgewiesen werden. Laut Hinweisen der chinesischen Behörden in 2014 sollen Kinder, deren Eltern in Shanghai registriert sind, bei der Aufnahme vorrangig behandelt werden. Bei der Anmeldung von Kindern mit chinesischer Staatsangehörigkeit muss eine Ausnahmegenehmigung der Erziehungskommission der Stadt Shanghai vorgelegt werden.
Die DSSH ist darauf ausgerichtet, Kinder aus dem deutschen/deutschsprachigen Schulsystem zu integrieren und für Schülerinnen und Schüler die Rückkehr in die deutschen Schulsysteme beziehungsweise die Aufnahme in deutsche Universitäten und andere Bildungseinrichtungen zu gewährleisten.
Notwendig für den erfolgreichen Besuch unserer Kita, der Grundschule und der Sekundarstufen sind daher die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache (für die Kita: Grundkenntnisse der deutschen Sprache) sowie die Bereitschaft der Eltern, in der Familie die deutsche Sprache und Kultur zu fördern.
Beim Wechsel aus einem nicht-deutschsprachigen System beziehungsweise bei erkennbaren Defiziten in der deutschen Sprache kann die Aufnahme von der Teilnahme an einer Einstufungsprüfung abhängig gemacht werden.
Für Kinder mit erkennbaren deutsch-sprachlichen Defiziten bietet die Schule eine spezielle zusätzliche Förderung in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) an. Ziel dieser Maßnahmen ist, sicherzustellen, dass die Kinder dem muttersprachlich deutschen Unterricht problemlos folgen und die Abschlüsse der Schule ohne Einschränkungen durch solche Defizite erreichen können. In der Kita, der Grundschule und in der Sekundarstufe entscheidet die jeweilige Leitung nach vorausgegangener Diagnostik, ob eine solche Förderung für ein Kind notwendig ist. Die Eltern verpflichten sich, diese zusätzliche Sprachförderung zu akzeptieren und die dafür anfallenden zusätzlichen Gebühren gemäß unserem Förderkonzept zu entrichten.
Kinder, die über keine bzw. geringe Deutschkenntnisse verfügen, können zudem über das DaF-Programm in der Kita und Grundschule (1. bis 4. Klasse) aufgenommen werden. Eine Aufnahme in das DaF-Programm erfolgt, wenn im Rahmen einer Sprachstandsüberprüfung ein DaF-Förderbedarf festgestellt wurde oder die Eltern Ihr Kind für das DaF-Programm angemeldet haben. Das DaF-Programm der Deutschen Schule Shanghai ist kostenpflichtig und verpflichtend in der Teilnahme.
Eltern sind verpflichtet, die Ordnungen und andere Informationen der DSSH zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Die Verkehrssprache an der Schule ist Deutsch. Eltern haben keinen Anspruch darauf, dass Ordnungen der Schule und Informationen an die Eltern in andere Sprachen übersetzt werden.
Es bestehen keine speziellen Fristen zur Anmeldung an der DSSH. Eine Aufnahme ist grundsätzlich auch im laufenden Schuljahr möglich, unter der Voraussetzung, dass freie Plätze vorhanden sind und aus pädagogischen Gründen einer Aufnahme nichts im Wege steht.
Zur Anmeldung eines Kindes müssen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
- Anmeldeformular Schule
- Pass- und (falls vorhanden) Visa-Kopie des anzumeldenden Kindes sowie Pass- und Visa-Kopie beider Elternteile
- Bei Schuleintritt zum Halbjahres- oder Schuljahresbeginn: das letzte Halbjahres- sowie das letzte Versetzungszeugnis
- Bei Schuleintritt im laufenden Jahr: Abgangszeugnis der bisher besuchten Schule, auf dem die Leistungen bis zum Datum des Schulaustrittes bewertet werden.
- Nachweis über Entrichtung der Anmeldegebühr (siehe Schul- und Kitagebühren)
- Kopie der Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes
- Bei Eintritt in die Sekundarstufe: Schultypempfehlung (Gymnasium, Realschule oder Hauptschule)
Eine Anmeldung zum Schulverein der Deutschen Schule Shanghai ist auch dann möglich, wenn man keine Kinder hat, die unsere Schule beziehungsweise Kita besuchen. Wir erheben eine Jahresgebühr von CNY 600 pro Familie, die jeweils zum Beginn des Schuljahres zu entrichten ist.
Eltern, deren Kinder zum Besuch der Deutschen Schule Shanghai angemeldet sind, müssen keine gesonderte Anmeldung zum Schulverein vornehmen.
- Anmeldung Schulverein (491 kB, PDF)
Der finanzielle Rahmen
ab 1. August 2024
Anmeldegebühr: | CNY 5.000,00 pro Kind |
Aufnahmegebühr: | CNY 30.000,00 pro Kind |
Schule: | CNY 208.600,00 pro Jahr pro Kind |
Kindertagesstätte (für Kinder unter 3 Jahren): | CNY 166.500,00 pro Jahr pro Kind |
Kindertagesstätte (für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren): | CNY 153.600,00 pro Jahr pro Kind |
Schulgebühr mit DaF (Deutsch als Fremdsprache): | CNY 273.600,00 pro Jahr pro Kind |
Deposit: | CNY 125.000,00 pro Kind (Firmen), CNY 75.000,00 pro Kind (Selbstzahler) |
Schulvereinsmitgliedschaft: | CNY 600,00 pro Jahr pro Familie |
Schulbus (optional): | CNY 15.280,00 pro Jahr pro Kind |
Das Deposit sowie die Aufnahmegebühr sind bei der Anmeldung innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach Erhalt der vorläufigen Platzzusage zu entrichten. Das Deposit wird drei Monate nach Schulaustritt des Kindes zinslos wieder an den Einzahler zurückbezahlt. Eventuell offene Posten können damit verrechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Mittagessen in Schule und Kita nicht in den oben genannten Gebühren enthalten ist.
Die Deutsche Schule Shanghai bietet deutsche Bildung auf höchstem Niveau und schließt hierbei niemanden aus – erst recht nicht wegen finanzieller Gründe. Der Schulverein, eine Non-Profit-Organisation, versteht sich als Solidargemeinschaft und kann erstens auf Antrag eine Schulgebührenermäßigung sowie zweitens Rabatte für langjährige Mitglieder unserer Gemeinschaft gewähren.
1. Schulgebührenermäßigung
Sollten Familien vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sein, die Schulgebühren aus ihrem Einkommen bestreiten zu können, können sie schriftlich einen Antrag auf Gebührenermäßigung an schulgeld@ds-shanghai.de einreichen. Kindergartengebühren sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
Nur der Beauftragte des Vorstands (BdV) und ein vom Gesamtvorstand bestimmtes Vorstandsmitglied haben Einsicht in alle Details der eingereichten Anträge. Die Vorstandsentscheidung wird den Familien jeweils vertraulich und persönlich mitgeteilt.
Rechtsmittel gegen die Vorstandsentscheidung sind ausgeschlossen. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben durch den Antragsteller ist der fehlerhaft durch den Schulverein erlassene Schulgeldbetrag unverzüglich auf Aufforderung nachzuzahlen. Der Schulverein behält sich außerdem weitere zivil‐ und strafrechtliche Reaktionen vor.
- Antragsformular Schulgeldermäßigung (323 kB, PDF)
2. Rabattmodell für langjährige Mitglieder
Es ist dem Vorstand ein Anliegen, diejenigen zu entlasten, die unseren gemeinnützigen Verein bereits über einen langen Zeitraum entscheidend mittragen. Aus diesem Grund hat der Vorstand das folgende Rabattmodell verabschiedet.
Entsprechend der ununterbrochenen Schulzugehörigkeit werden pro Kind folgende Rabatte gewährt:
Ermäßigung | |
Nach 5 Jahren | CNY 7.500 |
Nach 7 Jahren | CNY 10.000 |
Nach 9 Jahren | CNY 12.500 |
Nach 11 Jahren | CNY 15.000 |
Der Stichtag für die Berechnung der Schulzugehörigkeit ist der 30. November des jeweiligen Schuljahres. Weitere Informationen sind in den Zahlungsbedingungen zu entnehmen.
Was darüber hinaus noch wissenswert ist
Die Benutzung des Schulbusses ist nicht in den Schulgebühren enthalten und wird extra berechnet. Die verbindliche Anmeldung hierfür muss der Schule schriftlich vorliegen. Sollte der Schulbus doch nicht benutzt werden, so ist das Kind, ebenfalls schriftlich, abzumelden.
- Anmeldung Schulbus (616 kB, PDF)
- Abmeldung Schulbus (575 kB, PDF)
Eltern/Bevollmächtige können den Antrag auf eine Zugangskarte online auf der Seite
https://www.dss-hq.cn/apply-for-access-card/
ausfüllen.
Die Karte wird in der Schule an der Rezeption gegen einen Pfand von CNY 200 ausgestellt. Geht eine Karte verloren, stellt die Schule CNY 200 für eine neue Karte in Rechnung. Der Betrag kann bar, per WeChat oder per Alipay bezahlt werden.
Die Abmeldung von Kitakindern sowie Schülerinnen und Schülern muss schriftlich durch die Erziehungsberechtigten des abzumeldenden Kindes bei der Kita- beziehungsweise Schülerverwaltung erfolgen.
1. Abmeldebogen
Bitte senden Sie das Abmeldeformular (ausgefüllt und unterzeichnet) per Email an die Kita-/Schülerverwaltung. Ihre Abmeldung wird erst mit dem Eingang in der Kita-/Schülerverwaltung wirksam! Nach dem Erhalt des Abmeldeformulars sendet die Verwaltung Ihnen eine Eingangsbestätigung per Email zu.
- Abmeldung Kita/Schule (1.86 MB, PDF)
2. Automatische Abmeldung vom Schulbus
Mit der Kita-/Schulabmeldung erfolgt automatisch die Schulbusabmeldung. Der letzte Tag der Busnutzung ist der im Abmeldebogen angegebene letzte Kita-/ Unterrichtstag.
3. Laufzettel für offene Rechnungen
Bitte beachten Sie: Alle Rechnungen, Schulbücher und Positionen, die nach dem letzten Unterrichtstag Ihres Kindes noch offen bzw. nicht abgegeben sind (z.B. Unterrichtsbücher oder Medien aus der Bibliothek) werden mit dem Deposit verrechnet.
Um sicherzustellen, dass keine offenen Rechnungspositionen offen sind, können Sie den Laufzettel als Checkliste nutzen.
- Laufzettel (117 kB, PDF)
4. Eltern-Zugangskarte
Die Auszahlung der Kaution (200 CNY) erfolgt bei Abgabe der Eltern-Zugangskarte in der Buchhaltung. Nach dem letzten Kita/-Unterrichtstag Ihres Kindes wird die Kaution automatisch einbehalten.
5. Depositauszahlung
Nach dem letzten Kita-/ Unterrichtstag Ihres Kindes erhalten Sie die offizielle Abmeldebestätigung inklusive Übersicht zum Schulkonto und zur Depositrückerstattung zugesendet. Bei der Depositrückzahlung werden ggfs. offene Posten verrechnet.
Das Deposit wird an zwei festen Terminen im Jahr (31. Oktober und 30. April) ausgezahlt. Der Auszahlungstermin ist der nächste der beiden Termine, der auf das Ende der Kündigungsfrist folgt.
Die Rückzahlung des Deposits erfolgt an den Depositeinzahler und in der Währung, in der es einbezahlt wurde. Hat z.B. Ihre Firma das Deposit in CNY einbezahlt, erfolgt die Rückerstattung an Ihre Firma in CNY.
6. Kündigungsfrist und Schulgebühren
Die Abmeldung wird nach einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende gültig. Fällt das Ende der Kündigungsfrist in das neue Schuljahr werden anteilig Schulgebühren fällig.
Informationen zu den Schulgebühren, Kündigungsfristen und Depositrückzahlung finden Sie in den Zahlungsbedingungen unserer Schule.
Die wichtigstens Antworten zu Kita- und Schulbesuch und zum Anmeldeprozess sowie zum deutschen Schulsystem finden Sie auf der FAQ-Seite.
Eine Übersicht der wichtigsten Dinge zum Schulalltag - von Entschuldigungen über Gastkinder bis hin zu Wohnortwechseln - erhalten Sie auf der Seite Fragen rund um den Schulalltag im Servicebereich.